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… erfahren Sie, weshalb Menschenrechte für Unternehmen relevant sind
… erhalten Sie eine grundlegende Übersicht über menschenrechtliche Sorgfalt und relevante Rahmenwerke
Die Erwartung an Unternehmen, verantwortungsvoll zu handeln, steigt stetig. Zum einen wird die unternehmerische Verantwortung zunehmend verrechtlicht (z.B. CSR-Berichtspflicht); zum anderen erhöht sich gleichzeitig die Aufmerksamkeit von Seiten der Kunden, Geschäftspartner*innen, Medien, Verbraucher*innen, Arbeitnehmer*innen, Zivilgesellschaft oder Investor*innen.
Besonders das Thema Menschenrechte nimmt an Bedeutung zu. Je länger und komplexer die Wertschöpfungsketten von Unternehmen werden, desto größer ist die Entfernung zwischen Unternehmen und den Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschen, die ihre Produkte und Dienstleistungen herstellen, transportieren, verkaufen oder konsumieren. Das macht es schwierig, die Auswirkungen des eigenen Unternehmens auf diese Menschen und ihre Rechte zu erfassen.
Das öffentliche Interesse am Thema menschenrechtliche Sorgfalt konzentriert sich bisher zwar hauptsächlich auf größere, weltweit tätige Unternehmen mit einer starken Markenpräsenz – jedoch oft auch auf deren Wertschöpfungsketten. In der Folge sehen sich auch KMU, die als Zulieferer oder Geschäftspartner*innen Teil dieser Ketten sind, entsprechenden Anfragen ihrer Kundschaft ausgesetzt. Je nach Größe, Branche und Risikoprofil können KMU zudem auch selbst in den Fokus der Öffentlichkeit geraten.
Unternehmen können davon profitieren, sich mit dem Thema
Menschenrechte proaktiv auseinanderzusetzen. Ein tragfähiger Sorgfaltsansatz
zur Achtung der Menschenrechte hilft, sich auf wachsende Anforderungen seitens
Gesetzen, Kundschaft und Konsumierenden vorzubereiten. Zudem können sie ihre
Beziehungen zu Lieferanten stärken und operative Risiken ihrer Aktivitäten
(z.B. Lieferausfälle) in potenziell schwierigen Kontexten wie Entwicklungs-
und Schwellenländern minimieren. Auch gegenüber Wettbewerbsteilnehmenden und
auf dem Arbeitsmarkt kann Engagement für Menschenrechte und Nachhaltigkeit ein
entscheidender Faktor sein.
Die eigenen Auswirkungen auf die grundlegenden Rechte von Menschen proaktiv anzugehen, kann für Ihr Unternehmen eine Reihe von Vorteilen mit sich bringen, u.a.:
Die Achtung der Menschenrechte ist ein zentraler Pfeiler des verantwortlichen Geschäftshandelns von Unternehmen. Sie bedeutet, dass Unternehmen die Menschenwürde und die grundlegenden Freiheiten aller Menschen respektieren, die von seinen Tätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen direkt oder indirekt betroffen sein können. Menschenrechtliche Sorgfalt ist ein Instrument für Unternehmen, um proaktiv und systematisch festzustellen, wo Menschen durch das Handeln des Unternehmens ein Schaden entsteht oder entstehen könnte und diesen durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen bzw. zu adressieren. Sie hilft Unternehmen dabei, „wissen und zeigen zu können“, dass und wie sie die Menschenrechte in ihrer täglichen Unternehmenspraxis achten.
Beschrieben wird menschenrechtliche Sorgfalt in den UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese wurden 2011 veröffentlicht und haben sich seitdem als Rahmenwerk international durchgesetzt. Auch die Zehn Prinzipien des UN Global Compact halten Unternehmen dazu an, die Menschenrechte einzuhalten. Zudem ist die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht heute zunehmend Gegenstand verbindlicher Regulierungen (z.B. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland, Loi sur le Devoir de Vigilance in Frankreich, Modern Slavery Act in Großbritannien), zahlreicher Nationaler Aktionspläne (NAPs) für Wirtschaft und Menschenrechte (u.a. in Deutschland) und vieler freiwilliger Selbstverpflichtungen, Initiativen und Rahmenwerke (z.B. OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen). Sie alle beziehen sich im Kern auf die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UN-Leitprinzipien) wurden 2011 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einstimmig angenommen. Die UN-Leitprinzipien basieren auf drei Säulen:
Die Menschenrechte bieten damit einen universell anerkannten Maßstab, an dem sich Unternehmen und Regierungen messen lassen und gegenüber der Zivilgesellschaft verantworten müssen. Die UN-Leitprinzipien an sich sind rechtlich nicht bindend. Allerdings haben sie die Debatte um Nachhaltigkeit sowie die Politikgestaltung auf EU- und nationaler Ebene wesentlich beeinflusst: So haben zahlreiche Regierungen Nationale Aktionspläne verabschiedet, um die UN-Leitprinzipien umzusetzen. Außerdem haben sich zahlreiche Unternehmen dazu verpflichtet oder bereits damit begonnen, die UN-Leitprinzipien praktisch umzusetzen. Vielleicht haben auch Ihre Kund*innen Sie bereits danach gefragt, wie Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die Menschenrechte achtet.
Der deutsche Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte
Am 21. Dezember 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet. Der NAP beschreibt den Ansatz der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland. Er konkretisiert die Erwartungen der Bundesregierung an Unternehmen und staatliche Institutionen in Bezug auf die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt und fasst Informationen zu Unterstützungsangeboten und geplanten Folgemaßnahmen der Bundesregierung zusammen.
Folgende 5 Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfalt sind im NAP definiert:
Grundsatzerklärung
Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachhaltiger Auswirkungen auf die Menschenrechte;
Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen;
Berichterstattung und
Beschwerdemechanismus.
Die Bundesregierung formuliert die Erwartung, dass bis 2020 mindestens 50 % aller Unternehmen mit über 500 Mitarbeiter*innen menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse einführen. Ab 2018 wurde stichprobenartig überprüft, ob diese Ziele erreicht wurden. Basierend auf den Ergebnissen des Monitorings, behält sich die Bundesregierung vor, alternative Maßnahmen (wie zum Beispiel verbindliche Regelungen) in Erwägung zu ziehen. Laut NAP-Zwischenbericht werden vorerst nur 17 bis 19 % der Unternehmen als „Erfüller“ eingestuft und haben somit die beschriebenen Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt angemessen in ihre Unternehmensprozesse integriert.
Verbindliche Regelungen menschenrechtlicher Sorgfalt
Seit der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte im Jahr 2011 hat die Anzahl von Regelwerken, die die unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte ausgestalten, stetig zugenommen. Operiert Ihr Unternehmen auf internationaler Ebene, wird es auch in den Regelungsbereich einer oder mehrerer der folgenden regulatorischen Rahmenwerke fallen (keine abschließende Darstellung).
Der deutsche Bundestag hat im Juni 2021 das ‚Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz‘ (LksG) verabschiedet, welches bestimmte Unternehmen ab 2023 verpflichtet, menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse mit Blick auf ihre eigenen Aktivitäten sowie ihre Lieferketten zu verankern.
Im März 2021 hat das EU-Parlament im Rahmen seines Berichts über die Sorgfalts- und Rechenschaftspflicht von Unternehmenfür Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden konkrete Empfehlungen für die EU-Kommission herausgegeben, die ihren Vorschlag für ein entsprechendes EU-Gesetz für 2021 angekündigt hat.
Seit Januar 2021 ist die EU-Verordnung über Konfliktmineralien in Kraft, die zur Eindämmung des Handels mit den teilweise zur Finanzierung bewaffneter Konflikte beitragenden Mineralien Zinn, Tantal, Wolfram und Gold dient und Unternehmen dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass solche Mineralien aus konfliktfreien Quellen bezogen werden.
Frankreich hat 2017 mit dem ‚Loi sur le Devoir de Vigilance‘ ein umfassendes Gesetz für die Verantwortung großer französischer Unternehmen geschaffen, welches sowohl menschenrechtliche als auch ökologische Aspekte umfasst.
In den Niederlanden existiert seit 2019 das sog. 'Child Labour Due Diligence Law' zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten gegen Kinderarbeit in der Lieferkette, welches allerdings noch nicht in Kraft ist. Darüber hinaus ist der sog. 'Bill for Responsible and Sustainable International Business Conduct' in Planung.
Norwegen hat im Juni 2021 den sogenannten ‚TransparencyAct‘ verabschiedet, welcher große und mittelgroße Unternehmen dazu verpflichtet, Sorgfaltspflichten in den Bereichen Menschenrechte und menschenwürdige Arbeit in der gesamten Wertschöpfungskette nachzukommen.
In der Schweiz sollen gesetzliche Anforderungen zu unternehmerischen Sorgfalts- und Berichtspflichten voraussichtlich 2022 in Kraft treten.
Der britische ‚Modern Slavery Act‘ verpflichtet Unternehmen, jährlich Bericht zu ihrem Umgang mit Risiken moderner Sklaverei zu erstatten.
Auch in Australien ist 2018 ein ‚Modern SlaveryAct‘ in Kraft getreten, der im Umfang dem britischen Gesetz ähnlich ist.
In den USA existiert im Rahmen des ‚Dodd-Frank Acts‘ eine Offenlegungs- und Berichtspflicht für US-börsennotierte Unternehmen bezüglich einiger Konfliktmineralien.
Eine Übersicht der regulatorischen Entwicklungen in Europa zu menschenrechtlichen Themen finden Sie auf der Website der European Coalition for Corporate Justice (ECCJ). Außereuropäische Entwicklungen enthält zusätzlich die Publikation Business and Human Rights: Navigating the Legal Landscape | UN Global Compact.
Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht ist kein isoliertes Thema, sondern elementarer Bestandteil eines umfassenden Nachhaltigkeitsmanagements für Unternehmen jeder Größe und Struktur. Die Verankerung der Menschenrechte ist ein kontinuierlicher Lernprozess, der für jedes Unternehmen anders aussieht und von der Struktur, der Größe, dem Standort, den Produkten, den Geschäftsbeziehungen sowie dem damit verbundenen Risiko für nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte abhängt. Dies erfolgt durch entsprechende Unternehmensstrukturen, Richtlinien und Prozesse, vor allem jedoch durch täglich gelebtes verantwortliches Verhalten und Entscheidungen von Führungskräften und Beschäftigten.
Dabei müssen
Unternehmen nicht von Null anfangen, im Gegenteil: Auch kleinere Unternehmen
oder solche, die gerade erst beginnen, sich mit dem Thema zu beschäftigen,
verfügen in der Regel über vielfältige Ansätze, an die angeknüpft werden kann. Auf
den folgenden Seiten erhalten Sie Anregungen, wie Sie vorgehen können, um menschenrechtliche
Sorgfalt ins Unternehmenshandeln zu integrieren.
Das UN Global Compact Netzwerk Deutschland bietet Unternehmen ein erprobtes Trainingsprogramm an, welches mit interaktiven Trainingsansätzen und fachlicher Begleitung durch Expert*innen bei der systematischen Integration menschenrechtlicher Aspekte im Sinne der UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, auf denen auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aufbaut, unterstützt. Über mehrere Monate lernen teilnehmende Unternehmen, was die Anforderungen an sie sind, wie sie ihre menschenrechtlichen Risiken ermitteln und priorisieren sowie angemessene Gegenmaßnahmen ergreifen können.
Beim Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung finden Sie weitere Informationen rund um den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte und können sich zu spezifischen Fragen kostenlos und vertraulich beraten lassen.
Der KMU Kompass, ein von der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und dem Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte erarbeitetes Online-Tool, bietet KMU Orientierung und diverse Praxishilfen zur Verankerung der menschenrechtlichen Sorgfalt im Kerngeschäft. Damit hilft es Ihnen, Risiken entlang der Wertschöpfungskette besser zu verstehen und Ihrer unternehmerischen Sorgfalt nachzukommen.
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