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Der NAP definiert die folgenden fünf Kernelemente für die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt im Unternehmen:
Grundsatzerklärung
Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte
Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle
Berichterstattung zu menschenrechtlichen Maßnahmen
Menschenrechtliche Beschwerdemechanismen
Im
Abschnitt Einstieg erfahren
Sie mehr darüber, wie Sie mit menschenrechtlicher Sorgfalt loslegen
können und die Stufe Effizientes Management erreichen können. Im
Abschnitt Fortgeschrittene
Praktiker finden
Sie Instrumente und Beispiele, die Sie bei der Entwicklung
kontinuierlicher Sorgfaltsprozesse und dem Erreichen höherer
Kapazitätslevel unterstützen können.
Um diese Kernelemente umzusetzen und auf NAP-Erfüllung hinzuarbeiten, sollte Ihr Unternehmen
Ein
Verständnis für das eigene Risikoprofil entwickeln. Es
geht dabei nicht nur um die Betrachtung von Risiken für die eigenen
Geschäftstätigkeit, sondern um menschenrechtliche Risiken für
potenziell Betroffene (z.B. Beschäftige im eigenen Betrieb, in der
Lieferkette, Anwohner, Kunden, etc.). Um das Risikoprofil Ihres
Unternehmens besser zu verstehen, könnten Sie die
Wertschöpfungskette Ihres Unternehmens aufzeichnen und prüfen, ob
Ihr Unternehmen, Ihre Lieferanten oder Geschäftspartner
- in
Ländern tätig sind, in denen ein erhöhtes Risiko für
Menschenrechtsverletzungen besteht;
- Risikotätigkeiten
ausführen;
- Risikogruppen
beschäftigen oder Auswirkungen auf Risikogruppen haben, die in
einem besonderen Maße negativen Auswirkungen ausgesetzt sein
können. Mehr dazu
Sie
finden hilfreiche Informationen zu diesen Themen im
Abschnitt„ Einstieg
/ Grundverständnis für Menschenrechte entwickeln“
und beim MVO
CSR-Risikocheck.
Eigene Managementprozesse auswerten und Lücken identifizieren. Menschenrechtliche Risiken werden in vielen Unternehmensprozessen schon berücksichtigt, z.B. beim Arbeitsschutz oder bei betrieblichen Umweltprüfungen. Arbeiten Sie mit Kollegen aus anderen relevanten Abteilungen zusammen, um einen Überblick über bestehende Risikoanalyseverfahren zu erhalten (interne Audits, Qualifizierungsprogramme für Lieferanten, Beschwerdemanagementprogramme für Kunden). Prüfen Sie, ob auf diese bestehenden Verfahren aufgebaut werden kann (z. B. indem menschenrechtsrelevante Daten einbezogen werden) und wo neue Prozesse aufgesetzt werden müssen (Mehr dazu: Einstieg/ Bestehende Prozesse und Lücken identifizieren).
Wo Lücken bestehen, Prozesse anpassen und nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen in Angriff nehmen. Dazu gehören die Änderung von Managementprozessen (z.B. Einkaufspraxis, Zusammenarbeit mit Lieferanten), Einrichtung von Beschwerdemöglichkeiten für menschenrechtliche Anliegen, Veränderungen in der Lieferkette oder Beitritt zu Brancheninitiativen. Legen Sie anhand Ihres Risikoprofils und Ihrer Prioritäten fest, welche konkreten Schritte Sie als nächstes unternehmen wollen und überwachen Sie die Umsetzung dieser Maßnahmen.
Mehr dazu: Einstieg/ Maßnahmen priorisieren
Eine grundlegende interne Governance-Struktur schaffen und Zuständigkeiten bestimmen, um menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen zu managen. Identifizieren Sie „Quick-Wins“ und Chancen, um Menschenrechte in Ihren Managementsystemen zu verankern. Dazu eignen sich beispielsweise eine anstehende Prozessüberprüfung, eine bevorstehende Auslandsinvestition, die Entwicklung eines neuen Produkts oder die Aktualisierung von Unternehmensleitlinien.
Mehr dazu: Menschenrechtliche Sorgfalt im Unternehmen verankern
Eigene Ziele für den Schutz der Menschenrechte festlegen und eine entsprechende Grundsatzerklärung veröffentlichen. Die Erklärung sollte zum einen dazu genutzt werden, für das Unternehmen besonders relevante Menschenrechtsthemen zu nennen und zum anderen das Verfahren beschreiben, mit dem das Unternehmen seinen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachkommt.
Mehr dazu: Vertiefung/ Grundsatzerklärung
Erste Ergebnisse öffentlich kommunizieren. Ihre Unternehmen sollte in regelmäßigen Abständen über seine Fortschritte im Umgang mit den identifizierten menschenrechtlichen Risiken kommunizieren. Dafür können bestehende Berichtsformate oder ein eigenständiges menschenrechtsbezogenes Format genutzt werden. Die Berichterstattung soll nicht zu unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand führen.
Mehr dazu: Vertiefung/ Ziele festlegen, Fortschritte beobachten &kommunizieren