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Wo ein Unternehmen im Zusammenhang mit seinen (direkten und indirekten) Aktivitäten Risiken negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte ermittelt hat, sollten diese durch angemessene Maßnahmen vermieden, oder zumindest abgemildert werden. Dazu zählen zum Beispiel Schulungen für Mitarbeiter*innen, Bildung einer internen Governance Struktur zum Thema Menschenrechte, Anpassungen in Verträgen mit Geschäftspartner*innen, Engagement in Brancheninitiativen oder Verbesserung des Lieferketten-Monitorings.
Grundsätzlich sollten Unternehmen dabei alle Risiken in den Blick nehmen. In der Praxis ist dies aber aufgrund begrenzter Kapazitäten oftmals nicht möglich. Um vorhandene Ressourcen am wirksamsten einzusetzen, empfiehlt es sich bei den schwerwiegendsten Risiken anzusetzen – also solche, die besonders viele Personen betreffen, oder wo die Auswirkung permanente, negative Folgen hat, die sich nicht oder nur sehr schwer wiedergutmachen lassen.
Wie genau entsprechende Maßnahmen ausgestaltet werden, hängt dabei natürlich maßgeblich von der Art der Risiken ab, aber auch von Faktoren wie der Größe bzw. den Kapazitäten eines Unternehmens sowie seiner Position in der Wertschöpfungskette. Wichtig ist, dass sie angemessen in bestehende Unternehmensprozesse eingebettet und ihre Wirksamkeit überprüft werden, um eine effektive Umsetzung sicherzustellen. Auch ist es wichtig, dass Verantwortliche in relevanten Funktionen verstehen, was sie für ihren Arbeitsalltag bedeuten und Maßnahmen mittragen. Zudem kann es sinnvoll sein, sich mit anderen Unternehmen und relevanten Stakeholdern zusammenzutun, beispielsweise im Rahmen von Multi-Stakeholder- und Brancheninitiativen, um gemeinsam größere Hebelwirkungen zu erzeugen, wo der eigene Einfluss gering erscheint und/oder es sich um systemische Probleme handelt.
Weitere Informationen zu den Inhalten und Anforderungen an dieses
Kernelement finden Sie in der Human Rights Capacity Diagnostic unter Verankerung und Integration.
Im folgenden Video werden verschiedene Maßnahmen und die Wirksamkeitskontrolle als Kernelement der menschenrechtliche Sorgfaltspflicht vorgestellt und diskutiert. Aus der Umsetzung im Unternehmen berichtet Christoper Haas von der Haas & Co. Magnettechnik GmbH.
Im Folgenden finden Sie Beispiele und Unterstützungsangebote, die Ihnen dabei helfen, Maßnahmen zum Management menschenrechtlicher Risiken zu entwickeln, anzupassen und im Unternehmen zu integrieren.
Bei der Entwicklung neuer und Anpassung bestehender Maßnahmen haben sie eine große Bandbreite an Möglichkeiten und Ausrichtungen. Die Beispiele reichen von relativ einfach umzusetzenden Anpassungen bis hin zu innovativen und kreativen Lösungsansätzen.
Konsumgüter: Nestlé, Veröffentlichung des Mitarbeiter*innen-Trainings zu Menschenrechten
Konsumgüter: Unilever und Oxfam, Studie von Lieferketten in Vietnam zur Ermittlung von menschenrechtlichen Risiken und Auswirkungen über die erste Stufe der Lieferkette hinaus.
Technologie und IKT: Microsoft und BSR, Entwicklung eines Arbeitspapiers zur Einbeziehung von Stakeholdern und Rechteinhaber*innen in der IKT-Branche
Textil, H&M: Veröffentlichung einer interaktiven Lohn-Weltkarte und Leitfaden zur Entwicklung eines Living Wage Managementsystems für Fabriken
Konsumgüter: Tchibo, Programm zur Förderung der proaktiven Zusammenarbeit von Arbeitnehmer*innen und Lieferanten zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Produktionsprozessen.
Banken und Finanzen: ABN Amro, Niederländisches Arbeits- und Sozialministerium, Universität Amsterdam, gemeinsames Projekt zur Identifikation von Menschenhandel in verschiedenen Branchen
Automobil: Daimler, Integration von menschenrechtlichen Themen in die nachhaltige Geschäftsstrategie
Biotechnologie: Novozymes, Entwicklung von Plänen für eine nachhaltige Forschung und Entwicklung
Engagement in Multi-Stakeholder Kooperationen und Brancheninitiativen
Viele menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen können von einzelnen Unternehmen nicht vollständig angegangen und mitigiert werden. Vor allem für Unternehmen mit begrenzten Ressourcen oder kleinen und mittelständischen Unternehmen könnte es sinnvoll sein, sich in Brancheninitiativen oder Multi-Stakeholder Kooperationen zu engagieren und so Kapazitäten zu bündeln.
Ausgewählte Beispiele für Initiativen auf nationaler oder internationaler Ebene sind zum Beispiel:
Eine Übersicht der wichtigsten Brancheninitiativen mit einem Fokus auf Liefer- und Wertschöpfungsketten finden Sie auf der Website der CSR Praxistage für mittelständische Unternehmen
Der United Nations Global Compact (UNCG) ist die größte Corporate Sustainability Initiative weltweit. Es ist eine freiwillige Initiative, die auf den Verpflichtungen der Führungsebene basiert, universelle Nachhaltigkeitsprinzipien umzusetzen und Schritte zur Unterstützung der UN-Ziele zu unternehmen.
Der Bangladesh Accord for Health and Safety veranschaulicht, wie die ILO mit internationalen Einkäufern und Gewerkschaften zusammenarbeitet, um einige der strukturellen Menschenrechtsprobleme in der Textil- und Bekleidungsindustrie Bangladeschs anzugehen.
Die Initiative Action Collaboration Transformation (ACT) ist ein Zusammenschluss mehrerer Modemarken und internationaler Gewerkschaftsverbände, die sich gemeinsam für existenzsichernde Löhne in der gesamten Branche einsetzen.
Das Textilbündnis ist eine Multi-Akteurs-Partnerschaft mit Mitgliedern aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft, deren Ziel verbesserte Bedingungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der weltweiten Textilproduktion ist.
Der Roundtable Human Rights in Tourism ist eine Initiative, die Hilfestellungen für Unternehmen, Organisationen und Institutionen bietet, die Menschenrechte im Tourismus gemäß den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte zu respektieren.
Together for Sustainability ist eine Initiative und ein globales Netzwerk, das Umwelt-, Sozial- und Compliancestandards in weltweiten Chemielieferketten setzt. Das Programm basiert auf den Prinzipien des UN Global Compact sowie denen der Responsible Care Initiative.
In der Leadership Group for Responsible Recruitment arbeiten führende Unternehmen und Expert*innenorganisationen zusammen, um bei der Einstellung und Beschäftigung von Wanderarbeiter*innen Verbesserungen zu bewirken.
Das Responsible Minerals Assurance Process (RMAP) setzt darauf, die Managementsysteme von Schmelzen und Raffinerien sowie die Beschaffungspolitik der Unternehmen durch unabhängige Dritte auditieren zu lassen. So soll überprüft und sichergestellt werden, dass die Unternehmen die EICC-Anforderungen und relevante internationale Standards einhalten.
Die Equator Principles sind ein von Finanzinstituten verabschiedetes
Risikomanagement-Framework zur Bestimmung, Bewertung und Steuerung von Umwelt-
und Sozialrisiken in Projekten. Es soll in erster Linie einen Mindeststandard
für Due Diligence und Überwachung bieten, um verantwortungsvolle
Risikoentscheidungen zu unterstützen..
Integration in die Unternehmensstrategie
Die Publikation Stakeholder Engagement in Human Rights Due Diligence vom Deutschen Global Compact Netzwerk und twentyfifty gibt Aufschluss darüber, wie sich eine wirkungsvolle Strategie zur Einbindung von Stakeholdern bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt entwerfen lässt.
Hinweise zur Berücksichtigung der menschenrechtlichen Sorgfalt bei Unternehmenszusammenschlüssen und -übernahmen finden Sie in der Publikation What Do Human Rights Have to Do With Mergers & Acquisitions (2016) von Shift.
Einen Überblick über die Vor- und Nachteile verschiedener interner Governance Modelle für die Verankerung menschenrechtlicher Sorgfalt bietet die Good Practice Note des Global Compact der Vereinten Nationen Organizing the Human Rights Function within a Company (2014).
Sensibilisierung und Training
Zur Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen Ihres Unternehmens für Menschenrechte und die UN-Leitprinzipien können Sie Auszüge aus diesen beiden Videos nutzen:
Die Good Practice Note des UNGC gibt wertvolle Hinweise zur Entwicklung einer Trainingsstrategie sowie zur Messung der Wirksamkeit von Trainingsmaßnahmen.
In der UNGC Academy haben Global Compact Unterzeichner im Participant Tier Zugang zu regelmäßigen Schulungen und Schulungsmaterial zum Thema Menschenrechte.
Verschiedene Trainingspräsentationen zu ausgewählten Menschenrechtsthemen (Zugang zu Wasser, existenzsichernde Löhne, Arbeitszeiten, Sicherheitskräfte und Menschenrechte, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Menschenhandel, Geschäfte in Konfliktgebieten) erhalten Sie beim UNGC Business & Human Rights Dilemma Forum.
Das IPIECA Human Rights Training Tool (2014 aktualisiert) bietet spezielle Schulungsmaterialien zum Thema Menschenrechte sowie zu konkreten Dilemmata, vor allem in der Öl- und Gasindustrie.
Einen Einstiegs- und einen Vertiefungskurs (e-Learning) in das Thema Menschenrechte im Tourismus, die beide vom Roundtable on Human Rights in Tourism entwickelt wurden, finden Sie hier (nur auf Deutsch verfügbar).
Zur Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen Ihres Unternehmens für Menschenrechte und die UN-Leitprinzipien können Sie Auszüge aus diesen beiden Videos nutzen:
Verantwortungsvolle Beschaffung
Der Praxisleitfaden Schritt für Schritt zum Nachhaltigen Lieferkettenmanagement des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) richtet sich besonders an mittelständische Unternehmen, die bereits Nachhaltigkeitspraktiken in den eigenen Standorten implementiert haben und die mit dem nachhaltigen Lieferkettenmanagement beginnen möchten. Der Leitfaden soll dabei helfen, konkret herauszuarbeiten, wie Lieferketten nachhaltiger gestalten werden können.
Das GSCP Reference Tool on Supply Chain Social Performance Management gibt Hinweise dazu, wie Sie Lieferanten einbeziehen und die soziale Performance in Ihrer Lieferkette im Sinne der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verbessern können.
Der Danish CSR Compass bietet einen Überblick über Erwartungen, Chancen und Instrumente für ein verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement und richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen.
Sorgfaltsprozesse in Bezug auf Geschäftspartner*innen
Die Publikation Should I stay or should I go (SOMO) befasst sich mit der Frage, wann es unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist, eine Geschäftsbeziehung zu beenden, um seiner Sorgfaltspflicht gerecht zu werden.
Der Bericht The
State of Play – The Corporate Responsibility to Respect Human Rights in
Business Relationships vom Institute for Human Rights and
Business und der Global Business Initiative on Human Rights liefert umfassende Informationen über die Verankerung der
menschenrechtlichen Sorgfalt in den Prozessen und Praktiken für das Management verschiedener
Arten von Geschäftsbeziehungen.
Leadership und Benchmarks
Was die Unternehmensführung über geschäftliche und menschenrechtliche Risiken wissen sollte, können Sie der Publikation Business and Human Rights: A Five-Step Guide for Company Boards (2016) der britischen Kommission für Gleichberechtigung und Menschenrechte entnehmen.
Wenn Sie sich dafür interessieren, wie die menschenrechtliche Performance einzelner Unternehmen zurzeit von verschiedenen Initiativen öffentlich bewertet wird, können Sie sich die Rankings des Corporate Human Rights Benchmark, Know The Chain oder Behind the Brands (Oxfam) ansehen.
Eine umfassende Zusammenstellung speziell quantitativer Menschenrechtsindikatoren für Unternehmen finden Sie in der Publikation Menschenrechte messbar machen.
Der Peer Learning Bericht von Corporate Human Rights Benchmark zeigt Case Studies von Unternehmen entlang der fünf Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfalt.
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