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Nicht immer lassen sich Negativauswirkungen auf die Menschenrechte vermeiden – egal, wie gut ein Unternehmen menschenrechtliche Aspekte in seine Prozesse integriert hat. Dort, wo Unternehmen selbst den Schaden verursacht haben – z.B. durch fehlerhafte Produkte oder mit Blick auf die eigene Belegschaft – ist es Teil ihrer Verantwortung, diese wiedergutzumachen. In Fällen, wo sie diese nicht oder nur teilweise mitverursacht haben – insbesondere in weiter vor- oder nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette – sollten sie sich an Wiedergutmachung beteiligen oder ihren Einfluss nutzen, damit beispielsweise die verursachenden Geschäftspartner Abhilfe schaffen.
Unternehmenseigene Beschwerdekanäle sind ein wichtiger Weg, über den Betroffene auf Rechtsverletzungen aufmerksam machen können. Dazu gehören stärker institutionalisierte Mechanismen, wie beispielsweise Hinweisgebersysteme, Beschwerdestellen, Ombudspersonen oder Beschwerdestellen von Multi-Stakeholder- und Brancheninitiativen, in denen Unternehmen Mitglied sind. Allerdings bieten oftmals auch deutlich informellere Settings, wie beispielsweise Kummerkästen oder regelmäßige Treffen mit Anwohner*innen die Möglichkeit, Beschwerden zu kommunizieren bzw. entgegenzunehmen.
In der Regel verfügen Unternehmen über mehr als einen Weg, auf dem es menschenrechtsbezogene Beschwerden erreichen können – und das ist auch vollkommen in Ordnung so. Wichtig ist nämlich, neben einem fairen, transparenten und ausgewogenen Umgang mit Beschwerden, vor allen Dingen, dass die Kanäle proaktiv kommuniziert und so ausgestaltet werden, dass sie den jeweiligen Zielgruppen zugänglich sind und Zugangshürden – z.B. sprachlicher, räumlicher, technologischer oder kultureller Art – bestmöglich verringert werden.
Funktionierende Beschwerdekanäle sind dabei nicht nur für Betroffene wichtig, sondern auch für ein Unternehmen von großem Wert: Sie helfen Unternehmen, aufkommende Themen und potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen und anzugehen und dadurch operative, finanzielle und rechtliche Risiken zu verringern – mit Blick auf ihr eigenes Geschäft, ebenso wie ihre Lieferketten.
Weitere Informationen zu den Inhalten und
Anforderungen an die Beschwerdemechanismen und Abhilfe finden Sie in der Human Rights Capacity Diagnostic.
Effektivitätskriterien für Beschwerdemechanismen
Der NAP und die UNLPs definieren acht Effektivitätskriterien, die menschenrechtliche Beschwerdemechanismen erfüllen müssen. Danach ist ein Beschwerdemechanismus effektiv, wenn er legitim, zugänglich, berechenbar, ausgewogen, transparent, Rechtekompatibel und dialogorientiert ist und eine Quelle kontinuierlichen Lernens darstellt.
In anderen Worten, ein effektiver Beschwerdemechanismus ist so gestaltet, dass er dazu ermutigt und es ermöglicht, Beschwerden einzureichen, noch bevor eine Rechtsverletzung eingetreten ist.
Im folgenden Video werden Beschwerdemechanismen und Abhilfe als Kernelement der menschenrechtlichen Sorgfalt näher beschrieben und diskutiert. Aus der Umsetzung im Unternehmen berichtet Fabian Kusch von der Bierbaum-Proenen GmbH & Co. KG.
Bekleidung und Sportwaren: adidas, Etablierung eines Beschwerdemechanismus, der an die Effektivitätskriterien der UN-Leitprinzipien geknüpft ist
Öl und Gas: OMV, Etablierung eines Community Grievance Mechanisms, der an die IPIECA Best Practice Richtlinien angelehnt ist.
Chemie: BASF, Durchführung von Nachbarschaftsforen, um mit Beteiligten direkt in den Dialog zu treten und Anliegen und Beschwerden zu erfassen
Transport und Logistik: Hermes UK, Durchführung von regelmäßigen Fokus Gruppen Diskussionen mit Paketausteller*innen, um Herausforderungen und Beschwerden der Betroffenen eine Plattform zu geben und offen zu diskutieren.
Textil: Fair Wear Foundation, Branchenweiter Beschwerdemechanismus für Mitgliedsunternehmen aus der Textilindustrie.
Mineralien und Rohstoffe: Minerals Grievance Platform, Branchenübergreifender Beschwerdemechanismus für Hütten und Raffinerien in globalen Lieferketten
Spielwaren: Ethical Toy Program, Branchenweite Worker Helpline für Arbeiter*innen in Fabriken
Nahrungsmittel: Nestlé, Veröffentlichung von Beschwerdemustern des eigenen Beschwerdemechanismus für Mitarbeiter*innen und Stakeholder
Um Unternehmen bei der Verbesserung und Entwicklung von menschenrechtlichen Beschwerdemechanismen zu unterstützen, hat das DGCN den Leitfaden Menschenrechtliches Beschwerdemanagement verstehen und umsetzen entwickelt. Der Leitfaden bietet praxisorientiere Anleitungen für Unternehmen bei der Umsetzung von operativen menschenrechtlichen Beschwerdemechanismen. Er richtet sich auch ausdrücklich an kleine und mittelständige Unternehmen.
Im Bericht zum Workshop mit dem Titel Remediation, Grievance Mechanisms and the Corporate Responsibility to Respect Human Rights bietet Shift Hinweise zur Überprüfung und zum Aufbau von Beschwerdemechanismen.
Informationen über die praktische Anwendbarkeit der in den UN-Leitprinzipien beschriebenen Wirksamkeitskriterien finden Sie in dem Bericht Piloting Principles for Effective Company-Stakeholder Grievance Mechanisms: A Report of Lessons Learned, der von der CSR Initiative und der Harvard Kennedy School im Auftrag des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte erstellt wurde. Der Bericht enthält mehrere Fallstudien zu Beschwerdemechanismen von Unternehmen.
CSR Europe hat einen Report zur Bewertung der Effektivität von Beschwerdemechanismen entwickelt, die Unternehmen nutzen können, um zu prüfen, ob Ihre eigenen Beschwerdemechanismen den Anforderungen der in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und dem deutschen NAP festgelegten Wirksamkeitskriterien entsprechen. Der Report enthält auch Beispiele aus der Unternehmenspraxis und zeigt, wie man Beschwerdemanagement in konkreten Sektoren angehen kann.
Die Leitfaden Access to Remedy - Practical Guidance for Companies der Ethical Trading Initiative informiert über die Einrichtung von wirksamen Abhilfemechanismen für Arbeiter*innen, die durch Geschäftsabläufe, Produkte oder Dienstleistungen entlang der gesamten Lieferkette beeinträchtigt werden können. Auf der Übersichtseite Grievance Mechanisms & Remedy in Global Supply Chains der Ethical Trading Initiative finden sich weitere Publikationen zu Beschwerdemechanismen und Abhilfemaßnahmen mit Bezug zu globalen Lieferketten.
Das IPIECA Handbuch enthält Informationen über die Einrichtung und Evaluierung von Beschwerdemechanismen für lokale Gemeinden im Öl- und Gassektor sowie verschiedene Tools und Checklisten.
Wenn Sie wissen möchten, wie zivilgesellschaftliche Organisationen Rechteinhaber*innen dabei unterstützen, das richtige Forum für ihre Beschwerde und die Durchsetzung ihrer Rechte zu finden, sollten Sie die Website von SOMO besuchen und den Leitfaden Corporate Accountability for Human Rights Abuses: A Guide for Victims and NGOs on Recourse Mechanisms von FIDH lesen.
Das von der NRO Verité entwickelte Fair Hiring Toolkit für Wanderarbeiter*innen gibt Hinweise für die Einrichtung wirksamer Beschwerdemechanismen in der Lieferkette.
Electronics Watch hat einen Leitfaden zur Wiedergutmachung und Verhinderung von Rekrutierungsgebühren für Wanderarbeiter*innen und den damit verbundenen Kosten im öffentlichen Beschaffungswesen entwickelt.
One fine body…