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Bei menschenrechtlicher Sorgfalt geht es darum, dass Unternehmen wissen und zeigen können – „knowing and showing“ – wie sie mit ihren menschenrechtlichen Risiken umgehen. Deshalb ist die Kommunikation über Sorgfaltsprozesse essentieller Bestandteil der Anforderungen an menschenrechtliche Sorgfalt. Im Kern geht es dabei darum, Informationen zu Prozessen, Fortschritte und Herausforderungen des menschenrechtlichen Sorgfaltsansatzes (einschließlich Wirksamkeit ergriffener Maßnahmen) in transparenter und angemessener Weise nach innen und außen zu kommunizieren.
Das kann zum Beispiel als Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung, der nichtfinanziellen Erklärung oder des Fortschrittberichts an den UN Global Compact geschehen. Manche Unternehmen veröffentlichen auch einen eigenständigen Menschenrechtsbericht, anlassbezogene Berichte zu spezifischen menschenrechtlichen Risikobereichen oder integrieren Beiträge zum Thema in Unternehmens- oder Mitarbeitendenmagazine. Zahlreiche Unternehmen veröffentlichen zudem Informationen zum Thema Menschenrechte auf ihrer Webseite.
Welches Format ein Unternehmen wählt, um über seine Sorgfaltsprozesse zu kommunizieren ist zweitrangig. Wichtig ist vielmehr, dass die Kommunikation zielgruppengerecht erfolgt und dass sie Prozesse und Ziele, Erfolge und Herausforderungen transparent macht.
Weitere
Informationen zu den Inhalten und Anforderungen an die Berichterstattung und
Kommunikation von Unternehmen finden Sie in der Human Rights Capacity Diagnostic.
Dieses Webinar beleuchtet die Vorgaben und Anforderungen der Berichterstattung im Rahmen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Aus der Umsetzung im Unternehmen berichtet Anna Doppelhammer von OSRAM.
Leuchtmittel und Leuchtsysteme: OSRAM, Strukturierte und transparente Kommunikation entlang der Elemente der menschenrechtlichen Sorgfalt auf der Unternehmens-Website
Einzelhandel: Lidl, Kommunikation zu Risiken, Maßnahmen und Fortschritten auf der Unternehmens-Website
Tourismus: Studiosus, Transparente Kommunikation zu Menschenrechten und sozial verantwortlichem Handeln eines KMUs
Konsumgüter: Tchibo, Transparente Kommunikation über Fortschritte, Verbesserungspotenziale und Ziele im Nachhaltigkeitsbericht
Technologie: Philips, Veröffentlichung eines eigenständigen Human Rights Reports
Banken und Finanzen: ING, Veröffentlichung eines Human Rights Reports
In der Publikation Corporate Responsibility – Berichterstattung des Deutschen Global Compact Netzwerks finden Sie einen Überblick zu verschiedenen Rahmenwerken im Bereich der nicht-finanziellen Berichterstattung.
In dem Leitfaden UNGC COP Reporting Guidance on Human Rights wird erklärt, welche Anforderungen die vom Global Compact geforderte Fortschrittsberichterstattung zu menschenrechtlichen Themen (Communication on Progress – COP) erfüllen sollte.
Weitere Hinweise zur Berichterstattung zu menschenrechtlicher Sorgfalt bietet das UNGP Reporting Framework, das von Shift und Mazars auf Grundlage der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte entwickelt wurde.
Die Broschüre des Deutschen Nachhaltigkeitskodex und des Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte gibt Aufschluss über die Bezüge zwischen DNK und menschenrechtlicher Sorgfalt.
Welche Informationen Unternehmen über ihre Fortschritte in der Umsetzung der UN-Leitprinzipien offenlegen, können Sie in der Datenbank der Unternehmen recherchieren, die das UNGP Reporting Framework anwenden.
In der Publikation Moderne
Sklaverei und Arbeitsausbeutung des Deutschen
Global Compact Netzwerks finden Sie alles wichtige rund um das Thema, sowie
Herausforderungen und Lösungsansätze von deutschen Unternehmen.
Wachsende Transparenzanforderungen an Unternehmen
Viele der bestehenden Gesetze zu menschenrechtlicher Sorgfalt erwarten von Unternehmen Berichtspflichten. Zudem greifen auch Investoren, zivilgesellschaftlichen Organisationen und letztendlich auch Konsument*innen zusehends auf Benchmarks zurück, welche die menschenrechtliche Performance von Unternehmen auf Basis der öffentlichen Berichterstattung bewerten. Dazu gehören zum Beispiel:
One fine body…